Archiv für Oktober 2009

Vorratsdatenspeicherung: Aufklärungsquote “verbessert” sich um 0,006%

Heise berichtet von einer Studie des Bundeskriminalamtes, welche eine Verbesserung der durchschnittlichen Aufklärungsquote durch die VDS von aktuellen 55% auf ganze 55,006% nennt, eine wegweisende höchst peinliche “Verbesserung” um 0,006%, wenn man den Preis bedenkt, der dafür gezahlt werden muss.

Verfassungsbeschwerde gegen die “Privatkopie” nicht zugelassen

Die Privatkopie bleibt vorerst erhalten! Grund zum Feiern oder eine Selbstverständlichkeit?

In Zeiten wie diesen ist diese Frage nicht mehr so leicht zu beantworten. Ich freue mich trotz allem über diese Entwicklung und hoffe darauf dass am 15. Dezember alles gut geht, wenn die Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung verhandelt wird. Es geht dabei um weit mehr als eine rein deutsche Reglementierung – schließlich handelt es sich bei der Vorratsdatenspeicherung um eine EU Richtlinie. Es ist anzunehmen, das das Urteil daher einen entsprechenden Ausschlag auf die gesamte EU geben könnte. Gulli berichtet:

Wie das Bundesverfassungsgericht in einer aktuellen Pressemitteilung erklärt, ist die Verfassungsbeschwerde gegen die “Privatkopie” nicht zugelassen worden.

Fast jeder kennt es. Viele nutzen es. Die Privatkopie. Gesetzlich ist sie zwar nicht unter dieser Begrifflichkeit verankert. Aber man weiß, dass es einen solchen Paragrafen gibt. Dieser ist im Urheberrechtsgesetz untergebracht. Genauer im Paragraf 53, Absatz 1. Demnach sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person gestattet. Zwingende Vorrausetzung ist jedoch der private Gebrauch. Das Trägermedium darf dabei variabel sein. Darüber hinaus darf der Kopie kein “Erwerbszweck” anhängen. Kurzum: Man darf die Kopie nicht verkaufen.

Diverse Labels hatten nun Verfassungsbeschwerde gegen den Paragrafen eingelegt. Man pochte auf das Eigentumsrecht. Durch die “digitale Kopie” hätte man erhebliche Einnahmenausfälle verzeichnet. Der Gesetzgeber müsse die Privatkope daher einschränken. Die Verfassungsbeschwerde hierzu wurde bereits im Dezember 2008 eingereicht. Nun wurde sie von der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts abgewiesen. Die Beschwerde sei nicht fristgerecht eingegangen, heißt es juristisch trocken in der entsprechenden Pressemeldung. Eine Entscheidung über den Beschwerdegrund steht somit nicht mehr zur Debatte.

Grund für das Fristversäumnis ist eine gesetzliche Regelung. Diese besagt, dass binnen eines Jahres die Beschwerde erhoben werden muss, die sich gegen ein Gesetz wendet. Der Gesetzgeber habe bei der Urheberrechtsnovelle die Bestimmungen für eine digitale Privatkopie jedoch unberührt gelassen. Somit fand die letzte Klarstellung zur Privatkopie im Jahr 2003 statt. Die Ausschlussfrist sei somit nicht mehr akzeptabel gewesen.Gefordert wurde seitens der Beschwerdeführer eine gesetzliche Einschränkung für die digitale Privatkopie.

Vorratsdatenspeicherung: Datenbestände wurden schon 20.000 abgefragt

Vielen Dank an Gulli für diesen übersichtlichen Bericht über den Mißbrauch der Vorratsdaten!

Der AK Vorrat hat die Berichte des Justizministeriums zur Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht. Seit der Einführung des Gesetzes im Januar 2008 wurden bereits mehr als 20.000 mal gesammelte Telekommunikations-Daten angefordert.

Das Bundesverfassungsgericht hatte diese Berichte von der Bundesregierung angefordert. Darin wird detailliert ausgeführt, wie häufig im Zeitraum von 1. März bis zum 31. August 2009 sowie im Jahr 2008 auf Vorratsdaten zurückgegriffen wurde.

2008 wurden in 8.316 Verfahren insgesamt 13.426 mal die Herausgabe von gesammelten Telekommunikationsdaten angeordnet. Von März bis August 2009 waren es 7.538 Erstanordnungen in 3.968 Verfahren. Das Papier listet auch die Anfragen der einzelnen Bundesländer auf. Besonders eifrig waren 2009 Behörden in Bayern, die 1.804 Anordnungen in 999 Verfahren erließen. Umgerechnet auf die Bevölkerungszahlen der Bundesländer nutzten allerdings Bremen und Berlin noch häufiger Vorratsdaten.

Am 11. März 2008 schränkte das Bundesverfassungsgericht die Nutzung der gesammelten Daten ein, sodass sie nur noch für Ermittlungen in schweren Straftaten verwendet werden dürfen. Bis dahin konnten Ermittler die Daten auch anfordern, wenn ein Verbrechen mittels Telekommunikation begangen wurde – etwa bei Online-Betrug. Für 2008 listet der Bericht 1.414 solche Anfragen auf. Der Großteil der Anfragen bezog sich also auf schwere Straftaten (12.469 in 2008).

Der Bericht aus 2008 listet auch das Alter der abgefragten Daten auf. Auffällig ist, dass 995 Anfragen sich auf Daten bezogen, die älter als sechs Monate waren. Die Vorratsdatenspeicherung schreibt lediglich eine Speicherung auf sechs Monate vor. Zwar konnten 931 Anfragen nicht beantwortet werden, weil Daten nicht oder nur unvollständig vorhanden waren. Darin sind allerdings auch Anfragen enthalten, die an Provider gingen, die 2008 die Vorratsdatenspeicherung noch nicht eingeführt hatten. Daraus ergibt sich, dass offenbar Anfragen für Daten erfolgreich waren, die gar nicht mehr gespeichert hätten sein dürfen.

Im Berichtszeitraum 2009 fällt auf, dass 181 Anordnungen in 170 Verfahren ohne Auskunft blieben, “weil es sich nicht um Straftaten nach § 100a Abs 1 und 2 StPO handelte“. Hier wurden offensichtlich in beinahe 200 Fällen Versuche unternommen, fälschlischerweise auf Vorratsdaten zurückzugreifen. Da stellt sich die Frage, wie hoch die Dunkelziffer an Fällen ist, in denen die Auskunft trotzdem erteilt wurde.

Selbstmordwelle bei France Télécom UPDATE

Nachdem man die Sache zunächst nicht ernst genommen hatte, denkt die Konzernspitze nach 25 Suiziden letztendlich doch noch darüber nach Maßnahmen zu ergreifen. Das ein Fragenkatalog allerdings der richtige Schritt ist, wage ich zu bezweifeln. Immerhin kann er anonym ausgefüllt werden, immerhin… zumindest stellt es einen Anfang dar – das dieser aber erst nach derart vielen Suiziden angegangen wird, ist absolut inakzeptabel und unverständlich. Einerseits könnte es bedeuten, dass man in den Führungsetagen des Konzernsnicht die geringste Ahnung von seinen Angestellten hat oder aber, das diese bisher eben einfach ignoriert wurden.

“Wir müssen unbedingt aus dieser teuflischen Spirale herauskommen, um die Welle der Selbstmorde zu stoppen.”

Selbstmordwellen stoppt man wohl heutzutage mit Fragebögen und anonymen Papier…

CCC stellt “Spickzettel der digitalen Bürgerrechte” für die weiteren Koalitionsverhandlungen zur Verfügung

Ein interessantes Fundstück auf das mich Gulli aufmerksam gemacht hat.

Der Chaos Computer Club (CCC) publiziert aus Anlass der laufenden Koalitionsverhandlungen einen Spickzettel für die Verhandler, in dem die wichtigsten und dringendsten Veränderungen im Bereich digitaler Bürgerrechte und Netzpolitik für das 21. Jahrhundert skizziert sind.

Hier ein paar Beispiele aus dem Spickzettel:

Digitale Intimsphäre (Festplattenbeschlagnahme und Spionagesoftware)

Die auf Festplatten gespeicherten Daten spiegeln heute oft das gesamte Leben eines Menschen wider. Die derzeitigen Regelungen in der Strafprozessordnung und weiteren Gesetzen sowie die polizeiliche Praxis müssen an diese Entwicklung angepasst und die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Schranken umgesetzt werden. Das Grundrecht auf Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit von informationstechnischen Systemen muss daher endlich seinen konkreten Niederschlag in den Gesetzen finden. Es dürfen nicht weiterhin informationstechnische Systeme beschlagnahmt und – teilweise von privaten Dienstleistern – ausgewertet werden, ohne dass der Kernbereich der privaten Lebensgestaltung beachtet wird. (Tipp an die FDP: Mal bei den Parteikollegen Burkhard Hirsch und Gerhart Baum nachfragen für Details.)

Vorratsdatenspeicherung

Die Vorratsdatenspeicherung ist unverhältnismäßig und verändert unsere Gesellschaft von Grund auf. Der Staat stellt alle seine Bürger unter Generalverdacht, zeichnet das gesamte Kommunikationsverhalten und alle Bewegungsprofile auf. Statt auf die Abschaffung durch das Verfassungsgericht zu warten, ist hier aktives politisches Handeln erforderlich, um diese eklatante Fehlentwicklung zu stoppen. Deutschland muss hier eine internationale Vorbildrolle erfüllen und die Vorratsdatenspeicherung beenden.

Biometrie

Die ausgesprochen kostenträchtige vollständige biometrische Erfassung aller Bürger muss ein Ende finden, ehe die ersten Datenskandale passieren. Da kein nennenswerter Sicherheitsgewinn durch diese biometrische Datensammlung entsteht, wäre jetzt ein guter Zeitpunkt für die Notbremse, ehe der biometrische Personalausweis Pflicht wird. (Tipp: Gesparte Millionen in die Bildung investieren.) Diesen Beitrag weiterlesen »

quod erat demonstrandum

Was zu beweisen war könnte unter dem Bericht der Koalitionsverhandlungen zwischen FDP und CDU stehen, denn die FDP wird ihrer traditionellen Rolle als Umfallerpartei mal wieder gerecht. Es ist ja nicht so, dass man es vorher nicht etwa schon geahnt oder gewusst hätte, aber die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt. Die verhandelten Änderungen, als Verbesserung getarnt und als Fortschritt verkauft, bewirken leider keine wesentliche Verbesserung des status quo. Es ist eine Sache sich als Partei der Bürgerrechte,  als deren Hüter und Beschützer, in Szene zu setzen, eine andere ist es Wort zu halten und diese Politik auch umzusetzen. Ersteres hat die FDP verständlicherweise in einer krisenbehafteten Zeit erfolgreich dem Wähler verkaufen können, über das mit dem Worthalten scheint allerdings kein parteiinterner Konsens zu herrschen. Es ist schade, das die Machtgeilheit der FDP jegliches gute Ansinnen, das mal als Topic in den Wahlkampf gefeuert wurde, in diesem auch verbrannt ist: restlos.

Genau deswegen braucht es Alternativen wie die Piratenpartei, die aus dem politischen Spektrum nun nicht mehr wegzudenken sind. Mögen die Piraten auch strittige und extrem schwer zu verhandelnde Punkte in ihrem Programm haben, so kann man wenigstens damit rechnen, dass die Piraten Wort halten. Am Ende ist mir eine Partei die nur ein Thema hat, aber Wort hält, lieber als eine Partei mit vielen Themen, der man nicht vertrauen kann und deren Ideen und Vorschläge daher nicht mehr als fahler Rauch in der abgestandenen Luft eines sinnentleerten Koalitionsmausoleums sind.

Schönheitskorrekturen an den bestehenden und bekannteren Sicherheitsgesetzen reichen längst nicht an die gemachten Wahlversprechen heran.

Die FDP hat damit viel politisches Kapital verspielt.

Kündigungsschutz lockern?! – Der Frikadellenfall

Angesichts solcher charakterlosen Entgleisungen wird eines klar: Wenn wir den Kündigungsschutz noch weiter lockern, gibt es in Zukunft wohl auch keine Entschuldigungsbriefe mehr, na dann…Papier sparen und Regenwald retten. Die dpa, GMX und Spiegel.de berichten von einem Kündigungsfall der kulinarischen Art und Weise. Nach 34 Jahren wurde eine Sekretärin aufgrund des Genusses einer Frikadelle entlassen; sie hätte auch schon öfter mal an einem Imbiss der eigentlich für Konferenzteilnehmer gedacht ist, genascht. Dies stelle einen “irreparablen Vertrauensverlust” dar, der es Hermann Schulte-Hiltrop (Geschäftsführer) gänzlich verwehrt, weiterhin mit seiner Sekretärin zusammen zu arbeiten. Schulte-Hiltrop gibt ebenfalls an, dass er von vorhergehenden illegalen Naschübergriffen auf Firmeneigentum gewusst habe.

Mir stellt sich nun die Frage, wie Schulte-Hiltrop sein Vertrauen weiter aufrecht erhalten konnte, wenn er in der Vergangenheit schon von solchen vertrauensschädigenden Unternehmungen seiner Angestellten gewusst hat? Hätte er seiner Sekretärin dann nicht schon viel früher kündigen müssen? Waren die damaligen genaschten Portionen vielleicht zu klein, um einen Vertrauensbruch, wie dieses mal, akut auszulösen?

Der Geschäftsführer behauptete auch, dass es nicht das erste Mal gewesen sei, dass die Sekretärin von einem Imbiss genascht hatte, der eigentlich für Teilnehmer von Konferenzen gedacht war. Daher empfinde er es als gerechtfertigt, das Arbeitsverhältnis zu beenden: “Wir werden das jetzt auf dem Vergleichswege lösen, aber zurücknehmen kann ich das nicht. Das wäre mit einer Abmahnung zu schwach, das muss man einfach mal so sehen”, sagte der Geschäftsführer zu “stern.de”.

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Vorratsdatenspeicherung: Hoffnung aus Rumänien

Gute Nachrichten von Gulli (Annika Kremer):

Vorratsdatenspeicherung In Rumänien verfassungswidrig
Deutsche Datenschützer hoffen, dass die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung letztendlich vom Bundesverfassungsgericht verboten wird. In Rumänien geschah nun genau das.

Am gestrigen Donnerstag wurde die rumänische Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vom Verfassungsgericht in Bukarest für verfassungswidrig erklärt. Zur Begründung hieß es, das Gesetz widerspreche Artikel 28 der rumänischen Verfassung: dem Kommunikationsgeheimnis. Das Gericht gab damit einer Bürgerrechtsorganisation recht, die gegen den Mobilfunkprovider Orange eine Musterklage angestrengt hatte.

Nach Ansicht der Richter dürfen Strafverfolger nur “bei einem konkreten Verdacht, mit richterlicher Genehmigung und unter Kontrolle der Staatsanwaltschaft in das Kommunikationsgeheimnis eingreifen dürfen”. Diesem Grundsatz widerspricht die Vorratsdatenspeicherung, da von ihr alle Nutzer von Telefon und Internet betroffen sind – unabhängig von einem konkreten Tatverdacht.

VorratsdatenspeicherungNun heißt es abwarten, ob am Ende eine ähnliche Argumentation auch in Deutschland das Ende der Vorratsdatenspeicherung bedeuten wird. Die 34.000 Menschen, die bereits Anfang vergangenen Jahres beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen das Gesetz einreichten, würden es begrüßen. (Annika Kremer)

Floppy Wars

Homage from the past…

Die Lobbyisten der Unfreiheit

Unter dem Titel “Urheberrecht – Die Lobbyisten der Unfreiheit” hat Matthias Spielkamp auf message-online.com einen lesenswerten Artikel zum Thema Urheberrecht und Leistungsschutzrecht veröffentlicht. Für Interessierte eine gute Übersicht über die Forderungen der Verlage und den Stand der Dinge.

»Beschränkung der Gemeinfreiheit«

Die Intention derjenigen, die ein Leistungsschutzrecht fordern, dürfte die Ausweitung des Urheberrechts sein, um gegen das derzeit urheberrechtlich Erlaubte vorzugehen. Doch der Sinn des Urheberrechts besteht nicht darin, Verlage vor Konkurrenz zu schützen oder dafür zu sorgen, dass der Journalismus funktioniert. Das Urheberrecht sorgt vielmehr für einen Ausgleich der Interessen dreier Gruppen: erstens Urhebern, in diesem Fall also Journalisten, zweitens Verwertern, also den Verlagen, und drittens der Öffentlichkeit, den Lesern.

Wie ein Leistungsschutzrecht das Verhältnis zwischen diesen drei Gruppen aus der Balance bringen könnte, skizziert der Bayreuther Urheberrechtler Ohly: »Ein Leistungsschutzrecht würde möglicherweise gemeinfreie Werke erfassen, deren fotomechanischer Nachdruck bisher aus gutem Grunde grundsätzlich erlaubt ist. Diese Beschränkung der Gemeinfreiheit erscheint problematisch.« Denn in der Praxis könnte das bedeuten, dass ein Verleger bereits ein Schutzrecht an einem Text erwirbt, weil er ihn abdruckt oder im Internet veröffentlicht – etwa dann, wenn 70 Jahre nach dem Tod des Autors der ursprüngliche urheberrechtliche Schutz seiner Texte abgelaufen ist.

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