Archiv für die Kategorie „Vorratsdatenspeicherung“
Vorratsdatenspeicherung: Aufklärungsquote “verbessert” sich um 0,006%
Heise berichtet von einer Studie des Bundeskriminalamtes, welche eine Verbesserung der durchschnittlichen Aufklärungsquote durch die VDS von aktuellen 55% auf ganze 55,006% nennt, eine wegweisende höchst peinliche “Verbesserung” um 0,006%, wenn man den Preis bedenkt, der dafür gezahlt werden muss.
Verfassungsbeschwerde gegen die “Privatkopie” nicht zugelassen
Die Privatkopie bleibt vorerst erhalten! Grund zum Feiern oder eine Selbstverständlichkeit?
In Zeiten wie diesen ist diese Frage nicht mehr so leicht zu beantworten. Ich freue mich trotz allem über diese Entwicklung und hoffe darauf dass am 15. Dezember alles gut geht, wenn die Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung verhandelt wird. Es geht dabei um weit mehr als eine rein deutsche Reglementierung – schließlich handelt es sich bei der Vorratsdatenspeicherung um eine EU Richtlinie. Es ist anzunehmen, das das Urteil daher einen entsprechenden Ausschlag auf die gesamte EU geben könnte. Gulli berichtet:
Wie das Bundesverfassungsgericht in einer aktuellen Pressemitteilung erklärt, ist die Verfassungsbeschwerde gegen die “Privatkopie” nicht zugelassen worden.
Fast jeder kennt es. Viele nutzen es. Die Privatkopie. Gesetzlich ist sie zwar nicht unter dieser Begrifflichkeit verankert. Aber man weiß, dass es einen solchen Paragrafen gibt. Dieser ist im Urheberrechtsgesetz untergebracht. Genauer im Paragraf 53, Absatz 1. Demnach sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person gestattet. Zwingende Vorrausetzung ist jedoch der private Gebrauch. Das Trägermedium darf dabei variabel sein. Darüber hinaus darf der Kopie kein “Erwerbszweck” anhängen. Kurzum: Man darf die Kopie nicht verkaufen.
Diverse Labels hatten nun Verfassungsbeschwerde gegen den Paragrafen eingelegt. Man pochte auf das Eigentumsrecht. Durch die “digitale Kopie” hätte man erhebliche Einnahmenausfälle verzeichnet. Der Gesetzgeber müsse die Privatkope daher einschränken. Die Verfassungsbeschwerde hierzu wurde bereits im Dezember 2008 eingereicht. Nun wurde sie von der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts abgewiesen. Die Beschwerde sei nicht fristgerecht eingegangen, heißt es juristisch trocken in der entsprechenden Pressemeldung. Eine Entscheidung über den Beschwerdegrund steht somit nicht mehr zur Debatte.
Grund für das Fristversäumnis ist eine gesetzliche Regelung. Diese besagt, dass binnen eines Jahres die Beschwerde erhoben werden muss, die sich gegen ein Gesetz wendet. Der Gesetzgeber habe bei der Urheberrechtsnovelle die Bestimmungen für eine digitale Privatkopie jedoch unberührt gelassen. Somit fand die letzte Klarstellung zur Privatkopie im Jahr 2003 statt. Die Ausschlussfrist sei somit nicht mehr akzeptabel gewesen.Gefordert wurde seitens der Beschwerdeführer eine gesetzliche Einschränkung für die digitale Privatkopie.
Vorratsdatenspeicherung: Datenbestände wurden schon 20.000 abgefragt
Vielen Dank an Gulli für diesen übersichtlichen Bericht über den Mißbrauch der Vorratsdaten!
Der AK Vorrat hat die Berichte des Justizministeriums zur Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht. Seit der Einführung des Gesetzes im Januar 2008 wurden bereits mehr als 20.000 mal gesammelte Telekommunikations-Daten angefordert.
Das Bundesverfassungsgericht hatte diese Berichte von der Bundesregierung angefordert. Darin wird detailliert ausgeführt, wie häufig im Zeitraum von 1. März bis zum 31. August 2009 sowie im Jahr 2008 auf Vorratsdaten zurückgegriffen wurde.
2008 wurden in 8.316 Verfahren insgesamt 13.426 mal die Herausgabe von gesammelten Telekommunikationsdaten angeordnet. Von März bis August 2009 waren es 7.538 Erstanordnungen in 3.968 Verfahren. Das Papier listet auch die Anfragen der einzelnen Bundesländer auf. Besonders eifrig waren 2009 Behörden in Bayern, die 1.804 Anordnungen in 999 Verfahren erließen. Umgerechnet auf die Bevölkerungszahlen der Bundesländer nutzten allerdings Bremen und Berlin noch häufiger Vorratsdaten.
Am 11. März 2008 schränkte das Bundesverfassungsgericht die Nutzung der gesammelten Daten ein, sodass sie nur noch für Ermittlungen in schweren Straftaten verwendet werden dürfen. Bis dahin konnten Ermittler die Daten auch anfordern, wenn ein Verbrechen mittels Telekommunikation begangen wurde – etwa bei Online-Betrug. Für 2008 listet der Bericht 1.414 solche Anfragen auf. Der Großteil der Anfragen bezog sich also auf schwere Straftaten (12.469 in 2008).
Der Bericht aus 2008 listet auch das Alter der abgefragten Daten auf. Auffällig ist, dass 995 Anfragen sich auf Daten bezogen, die älter als sechs Monate waren. Die Vorratsdatenspeicherung schreibt lediglich eine Speicherung auf sechs Monate vor. Zwar konnten 931 Anfragen nicht beantwortet werden, weil Daten nicht oder nur unvollständig vorhanden waren. Darin sind allerdings auch Anfragen enthalten, die an Provider gingen, die 2008 die Vorratsdatenspeicherung noch nicht eingeführt hatten. Daraus ergibt sich, dass offenbar Anfragen für Daten erfolgreich waren, die gar nicht mehr gespeichert hätten sein dürfen.
Im Berichtszeitraum 2009 fällt auf, dass 181 Anordnungen in 170 Verfahren ohne Auskunft blieben, “weil es sich nicht um Straftaten nach § 100a Abs 1 und 2 StPO handelte“. Hier wurden offensichtlich in beinahe 200 Fällen Versuche unternommen, fälschlischerweise auf Vorratsdaten zurückzugreifen. Da stellt sich die Frage, wie hoch die Dunkelziffer an Fällen ist, in denen die Auskunft trotzdem erteilt wurde.
Vorratsdatenspeicherung: Hoffnung aus Rumänien
Gute Nachrichten von Gulli (Annika Kremer):
Vorratsdatenspeicherung In Rumänien verfassungswidrig
Deutsche Datenschützer hoffen, dass die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung letztendlich vom Bundesverfassungsgericht verboten wird. In Rumänien geschah nun genau das.
Am gestrigen Donnerstag wurde die rumänische Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vom Verfassungsgericht in Bukarest für verfassungswidrig erklärt. Zur Begründung hieß es, das Gesetz widerspreche Artikel 28 der rumänischen Verfassung: dem Kommunikationsgeheimnis. Das Gericht gab damit einer Bürgerrechtsorganisation recht, die gegen den Mobilfunkprovider Orange eine Musterklage angestrengt hatte.
Nach Ansicht der Richter dürfen Strafverfolger nur “bei einem konkreten Verdacht, mit richterlicher Genehmigung und unter Kontrolle der Staatsanwaltschaft in das Kommunikationsgeheimnis eingreifen dürfen”. Diesem Grundsatz widerspricht die Vorratsdatenspeicherung, da von ihr alle Nutzer von Telefon und Internet betroffen sind – unabhängig von einem konkreten Tatverdacht.
VorratsdatenspeicherungNun heißt es abwarten, ob am Ende eine ähnliche Argumentation auch in Deutschland das Ende der Vorratsdatenspeicherung bedeuten wird. Die 34.000 Menschen, die bereits Anfang vergangenen Jahres beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen das Gesetz einreichten, würden es begrüßen. (Annika Kremer)

