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ELENA 2010
Es ist soweit, ELENA hat die Bühne betreten. Das Publikum jubelt. Alle sind zufrieden. Eine neue Supernova am Datenschutzfirmament. Meiner Meinung nach sollten sich alle Berufstätigen darüber informieren. Wer mehr über den elektronischen Einkommensnachweis wissen will, sollte den folgenden Artikel, der eine sehr gute Einführung darstellt, lesen und sich kritisch mit dem Thema auseinandersetzen.
ELENA steht für den elektronischen Entgeltnachweis und beschreibt ein Gesetz, das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie als »wichtiger Meilenstein zum Abbau bestehender Bürokratie« bezeichnet wird. Was sich nach einer sinnvollen Innovation anhört, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als eine Vorratsdatenspeicherung in einem neuen Bereich in bisher unerreichten Dimensionen. Außerdem soll durch ELENA die elektronische Signatur etabliert werden, da diese für die Anwendung des Verfahrens unerlässlich ist.
Mit dem Beginn des Jahres 2010 müssen Arbeitgeber in Deutschland monatlich die Einkommensnachweise der bei ihnen angestellten Beschäftigten, Beamten, Richter oder Soldaten zur Speicherung an eine zentrale Sammelstelle übermitteln. Dabei wird zusätzlich eine Vielzahl anderer personenbezogener Daten erhoben, die bei Bedarf verschiedenen Behörden zur Verfügung gestellt werden.
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