Archiv für die Kategorie „Sicherheit“

Ixquick: Neuer Proxy Dienst

Ixquick ist eine Suchmaschine die auf Datenschutz setzt. So wird im Gegensatz zu fast allen anderen Suchmaschinen die IP Adresse des Nutzers nicht gespeichert. Die Qualität der Suchergebnisse leidet darunter aber nicht. Die Ergebnisse sind im Vergleich mit Etablierten wie Google und Co ebenbürtig. Einzig bei der Bildersuche sind große Unterschiede wahrnehmbar, Google bspw. liefert hier wesentlich profundere Ergebnisse.

Anlässlich des europäischen Datenschutztages (über dessen Sinn man streiten kann..) setzt Ixquick jetzt noch einen drauf und spendiert einen kostenlosen, in die Suchmaschine integrierten Proxy Dienst. Die Handhabe ist dabei denkbar unkompliziert. Man gibt wie gewohnt seinen Suchbegriff ein und startet die Suche, unter den erscheindenen Ergebnissen gibt es nun eine neue Funktion “Proxy”. Klickt man darauf so öffnet sich die gewünschte Seite über den Ixquick Proxy, dabei werden keine persönlichen Daten an die geöffnete Seite weitergereicht. Die Geschwindigkeit ist für einen Proxy überraschend und angenehm schnell. Mit einem schnellen Klick in der rechten oberen Ecke des Fensters, kann jederzeit wieder eine direkte Verbindung mit der Seite hergestellt werden.

HIER findet ihr einen direkten Vergleich zwischen dem surfen ohne und mit Proxy.

Hier das Release Video von Ixquick:

Vorratsdatenspeicherung: Aufklärungsquote “verbessert” sich um 0,006%

Heise berichtet von einer Studie des Bundeskriminalamtes, welche eine Verbesserung der durchschnittlichen Aufklärungsquote durch die VDS von aktuellen 55% auf ganze 55,006% nennt, eine wegweisende höchst peinliche “Verbesserung” um 0,006%, wenn man den Preis bedenkt, der dafür gezahlt werden muss.

Verfassungsbeschwerde gegen die “Privatkopie” nicht zugelassen

Die Privatkopie bleibt vorerst erhalten! Grund zum Feiern oder eine Selbstverständlichkeit?

In Zeiten wie diesen ist diese Frage nicht mehr so leicht zu beantworten. Ich freue mich trotz allem über diese Entwicklung und hoffe darauf dass am 15. Dezember alles gut geht, wenn die Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung verhandelt wird. Es geht dabei um weit mehr als eine rein deutsche Reglementierung – schließlich handelt es sich bei der Vorratsdatenspeicherung um eine EU Richtlinie. Es ist anzunehmen, das das Urteil daher einen entsprechenden Ausschlag auf die gesamte EU geben könnte. Gulli berichtet:

Wie das Bundesverfassungsgericht in einer aktuellen Pressemitteilung erklärt, ist die Verfassungsbeschwerde gegen die “Privatkopie” nicht zugelassen worden.

Fast jeder kennt es. Viele nutzen es. Die Privatkopie. Gesetzlich ist sie zwar nicht unter dieser Begrifflichkeit verankert. Aber man weiß, dass es einen solchen Paragrafen gibt. Dieser ist im Urheberrechtsgesetz untergebracht. Genauer im Paragraf 53, Absatz 1. Demnach sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person gestattet. Zwingende Vorrausetzung ist jedoch der private Gebrauch. Das Trägermedium darf dabei variabel sein. Darüber hinaus darf der Kopie kein “Erwerbszweck” anhängen. Kurzum: Man darf die Kopie nicht verkaufen.

Diverse Labels hatten nun Verfassungsbeschwerde gegen den Paragrafen eingelegt. Man pochte auf das Eigentumsrecht. Durch die “digitale Kopie” hätte man erhebliche Einnahmenausfälle verzeichnet. Der Gesetzgeber müsse die Privatkope daher einschränken. Die Verfassungsbeschwerde hierzu wurde bereits im Dezember 2008 eingereicht. Nun wurde sie von der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts abgewiesen. Die Beschwerde sei nicht fristgerecht eingegangen, heißt es juristisch trocken in der entsprechenden Pressemeldung. Eine Entscheidung über den Beschwerdegrund steht somit nicht mehr zur Debatte.

Grund für das Fristversäumnis ist eine gesetzliche Regelung. Diese besagt, dass binnen eines Jahres die Beschwerde erhoben werden muss, die sich gegen ein Gesetz wendet. Der Gesetzgeber habe bei der Urheberrechtsnovelle die Bestimmungen für eine digitale Privatkopie jedoch unberührt gelassen. Somit fand die letzte Klarstellung zur Privatkopie im Jahr 2003 statt. Die Ausschlussfrist sei somit nicht mehr akzeptabel gewesen.Gefordert wurde seitens der Beschwerdeführer eine gesetzliche Einschränkung für die digitale Privatkopie.

Vorratsdatenspeicherung: Datenbestände wurden schon 20.000 abgefragt

Vielen Dank an Gulli für diesen übersichtlichen Bericht über den Mißbrauch der Vorratsdaten!

Der AK Vorrat hat die Berichte des Justizministeriums zur Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht. Seit der Einführung des Gesetzes im Januar 2008 wurden bereits mehr als 20.000 mal gesammelte Telekommunikations-Daten angefordert.

Das Bundesverfassungsgericht hatte diese Berichte von der Bundesregierung angefordert. Darin wird detailliert ausgeführt, wie häufig im Zeitraum von 1. März bis zum 31. August 2009 sowie im Jahr 2008 auf Vorratsdaten zurückgegriffen wurde.

2008 wurden in 8.316 Verfahren insgesamt 13.426 mal die Herausgabe von gesammelten Telekommunikationsdaten angeordnet. Von März bis August 2009 waren es 7.538 Erstanordnungen in 3.968 Verfahren. Das Papier listet auch die Anfragen der einzelnen Bundesländer auf. Besonders eifrig waren 2009 Behörden in Bayern, die 1.804 Anordnungen in 999 Verfahren erließen. Umgerechnet auf die Bevölkerungszahlen der Bundesländer nutzten allerdings Bremen und Berlin noch häufiger Vorratsdaten.

Am 11. März 2008 schränkte das Bundesverfassungsgericht die Nutzung der gesammelten Daten ein, sodass sie nur noch für Ermittlungen in schweren Straftaten verwendet werden dürfen. Bis dahin konnten Ermittler die Daten auch anfordern, wenn ein Verbrechen mittels Telekommunikation begangen wurde – etwa bei Online-Betrug. Für 2008 listet der Bericht 1.414 solche Anfragen auf. Der Großteil der Anfragen bezog sich also auf schwere Straftaten (12.469 in 2008).

Der Bericht aus 2008 listet auch das Alter der abgefragten Daten auf. Auffällig ist, dass 995 Anfragen sich auf Daten bezogen, die älter als sechs Monate waren. Die Vorratsdatenspeicherung schreibt lediglich eine Speicherung auf sechs Monate vor. Zwar konnten 931 Anfragen nicht beantwortet werden, weil Daten nicht oder nur unvollständig vorhanden waren. Darin sind allerdings auch Anfragen enthalten, die an Provider gingen, die 2008 die Vorratsdatenspeicherung noch nicht eingeführt hatten. Daraus ergibt sich, dass offenbar Anfragen für Daten erfolgreich waren, die gar nicht mehr gespeichert hätten sein dürfen.

Im Berichtszeitraum 2009 fällt auf, dass 181 Anordnungen in 170 Verfahren ohne Auskunft blieben, “weil es sich nicht um Straftaten nach § 100a Abs 1 und 2 StPO handelte“. Hier wurden offensichtlich in beinahe 200 Fällen Versuche unternommen, fälschlischerweise auf Vorratsdaten zurückzugreifen. Da stellt sich die Frage, wie hoch die Dunkelziffer an Fällen ist, in denen die Auskunft trotzdem erteilt wurde.

CCC stellt “Spickzettel der digitalen Bürgerrechte” für die weiteren Koalitionsverhandlungen zur Verfügung

Ein interessantes Fundstück auf das mich Gulli aufmerksam gemacht hat.

Der Chaos Computer Club (CCC) publiziert aus Anlass der laufenden Koalitionsverhandlungen einen Spickzettel für die Verhandler, in dem die wichtigsten und dringendsten Veränderungen im Bereich digitaler Bürgerrechte und Netzpolitik für das 21. Jahrhundert skizziert sind.

Hier ein paar Beispiele aus dem Spickzettel:

Digitale Intimsphäre (Festplattenbeschlagnahme und Spionagesoftware)

Die auf Festplatten gespeicherten Daten spiegeln heute oft das gesamte Leben eines Menschen wider. Die derzeitigen Regelungen in der Strafprozessordnung und weiteren Gesetzen sowie die polizeiliche Praxis müssen an diese Entwicklung angepasst und die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Schranken umgesetzt werden. Das Grundrecht auf Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit von informationstechnischen Systemen muss daher endlich seinen konkreten Niederschlag in den Gesetzen finden. Es dürfen nicht weiterhin informationstechnische Systeme beschlagnahmt und – teilweise von privaten Dienstleistern – ausgewertet werden, ohne dass der Kernbereich der privaten Lebensgestaltung beachtet wird. (Tipp an die FDP: Mal bei den Parteikollegen Burkhard Hirsch und Gerhart Baum nachfragen für Details.)

Vorratsdatenspeicherung

Die Vorratsdatenspeicherung ist unverhältnismäßig und verändert unsere Gesellschaft von Grund auf. Der Staat stellt alle seine Bürger unter Generalverdacht, zeichnet das gesamte Kommunikationsverhalten und alle Bewegungsprofile auf. Statt auf die Abschaffung durch das Verfassungsgericht zu warten, ist hier aktives politisches Handeln erforderlich, um diese eklatante Fehlentwicklung zu stoppen. Deutschland muss hier eine internationale Vorbildrolle erfüllen und die Vorratsdatenspeicherung beenden.

Biometrie

Die ausgesprochen kostenträchtige vollständige biometrische Erfassung aller Bürger muss ein Ende finden, ehe die ersten Datenskandale passieren. Da kein nennenswerter Sicherheitsgewinn durch diese biometrische Datensammlung entsteht, wäre jetzt ein guter Zeitpunkt für die Notbremse, ehe der biometrische Personalausweis Pflicht wird. (Tipp: Gesparte Millionen in die Bildung investieren.) Diesen Beitrag weiterlesen »

300.000 Euro Bußgeld und bis zu drei Jahre Gefängnis: Details zum Raubkopierer-Gesetz in Frankreich

Was bald auf die französischen Internetnutzer zukommen könnte (und wahrscheinlich wird) hat Onlinekosten.de in einer kurzen Newsmeldung zusammen gefasst. Damit rückt das Strafmaß zwischen Delikten wie Körperverletzung und der digitalen Kopie noch näher zusammen. Anscheinend hat hier die Lobby der Verwertergesellschaften gute Arbeit geleistet.

Mit 300.000 Euro Bußgeld und bis zu drei Jahren Gefängnis müssen Wiederholungstäter rechnen. Auch wer selbst gar nicht illegal handelt sondern nur seinen Internet-Zugang zur Verfügung stellt, kann mit 1.500 Euro zur Kasse gebeten werden. “Mein Kind war es”, zählt als Ausrede damit nicht. Zudem können Richter bis zu einem Jahr die Internetverbindung kappen lassen. Kritiker sehen dies jedoch als unzulässigen Eingriff in die Kommunikationsfreiheit.

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Mehr Telefonüberwachung in Deutschland

Heute in den Tagesthemen:

Justiz hört immer öfter mit

Die deutsche Justiz wendet immer häufiger das umstrittene Mittel der Telefonüberwachung an. Das geht aus einer Statistik des Bundesamtes für Justiz hervor. Demnach gab es im vergangenen Jahr 5348 Verfahren, in denen Telefongespräche und Computerkommunikation abgehört oder überwacht wurden. Das ist ein Anstieg um elf Prozent im Vergleich zu 2007, als es 4806 Verfahren waren. Besonders stark fiel der Statistik zufolge der Anstieg mit 30 Prozent in Bayern aus. Im Jahr 2008 wurden 1023 Verfahren registriert, 2007 waren es noch 782.

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Der Freidenker Steffen Uebele

Steffen Uebele hat sich getraut und seinen Gedanken und Überzeugungen in schriftlicher Form Raum verschafft. Sein Appell bei der Bundestagswahl 2009 die Piratenpartei zu wählen, hat sicherlich für Aufrur gesorgt. Dabei hat Herr Uebele nur von seinen demokratischen Grundrechten Gebrauch gemacht, um auf Missstände in der Politik, die er klar und vernünftig begründet, aufmerksam zu machen.

Folgt man der Argumentation seines offenen Briefs an die “SPD  und alle, die es hören wollen”, wird deutlich das hier nicht mit simpler Wahlkampfrethorik um sich geworfen wird, sondern es tritt klar hervor, dass Überzeugung, Reflexion der Thematik und Leidenschaft den Weg bestimmt haben, den er nun eingeschlagen hat.

Mit diesem Brief hat Uebele die Segel gehisst und den Kurs Richtung Piratenpartei eingeschlagen.

Und in jedem Fall fordere ich Sie als Bürger dieses Landes auf, die Politik der vergangenen Jahre zu überdenken. Stellen Sie sich bitte ein paar einfache Fragen: Müssen Sie vom Staat erzogen werden? Würden Sie eine Bombe bauen und ein paar Gebäude sprengen, wenn Sie wüssten, wie man das macht? Müssen Ihre E-Mails überwacht werden, weil Sie ein potentieller Terrorist sind? Oder noch einfacher: Stört es Sie, wenn ihre elektronische Post überwacht wird? Sind Ihnen ihre Grundrechte noch wichtig?

Ich will auf folgendes hinaus: Der Staat sollte sich dem Bürger gegenüber rechtfertigen, nicht umgekehrt. Ich wünsche mir einen transparenten Staat, anstatt des gläsernen Bürgers. Einen Staat, in dem man wieder auf den gesunden Menschenverstand vertraut, und in dem jeder Mensch selbst entscheiden darf, wie weit er seine Privatsphäre abgibt. Ich hätte niemals geglaubt, dass die größte Bedrohung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung von der Regierung selbst ausgehen könnte.

Und leider gibt es nur eine Partei, die diese Themen ernsthaft bearbeitet: Diese hört auf den etwas ironischen Namen „Piraten-Partei“. Folglich werde ich diese Partei unterstützen, wählen, und auch in sie eintreten. Und ich würde mich freuen, wenn auch Sie sich diesen Schritt überlegen würden. Informieren Sie sich, und glauben Sie mir, es handelt sich nicht um eine Spaßpartei, sondern um eine ernsthafte Bewegung, die sich für Ihre Freiheit einsetzt. Und ich hoffe, dass auch Sie der Meinung sind, die Politik hat es derzeit nicht verdient, in Ruhe gelassen zu werden. Ein Erfolg der „Piraten“ wäre sicherlich ein Denkzettel für die anderen Parteien.

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RETTE DEINE FREIHEIT

“Du bist Terrorist” hat Nachwuchs bekommen!

Wer seine Freiheit retten will, sollte mal auf der Projekteseite von Alexander Lehmann vorbeischauen.

Freiheit statt Angst 2009: Polizeigewalt

Eigentlich muss man ja nicht besonders hervorheben, dass unsere “Ordnungshüter” gern mal über die Strenge schlagen. Allerdings ist die Maßlosigkeit der hier sichtbaren Inkompetenz und Anwendung von Gewalt zu eklatant, um nicht darauf Aufmerksam zu machen.

In dem Video sind mind. vier Polizisten zu sehen die einen harmlosen Fahrradfahrer, der ganz nach Protokoll Beschwerde einreichen wollte, brutal zusammenschlagen und zu Boden zwingen. Anscheinend müssen die Ausbildungskonzepte der Polizei hinsichtlich Konfliktmanagement und Deeskalation noch einmal überarbeitet werden…

Was übrig bleibt, ist die Frage nach dem “WARUM?”