Archiv für die Kategorie „Internet“
Ergebnisse der empirischen Untersuchung zur Entwicklung und zum Selbstverständnis der Piratenpartei Deutschland
Ahoi liebe Mitstreiter, Freibeuter und Interessierte,
meine lange Reise ins Innere der Piratenpartei ist zu Ende.
Im Frühjahr 2011 habe ich eine umfangreiche Untersuchung innerhalb der Piratenpartei durchgeführt. Dabei wurden alle (damals rund 12.000) Mitglieder eingeladen an einer Befragung mittels eines elektronischen Fragebogens teilzunehmen. Dabei hat rund ein Viertel der Mitglieder an der Befragung teilgenommen. Für diese engagierte und hohe Beteiligung möchte ich mich von ganzem Piratenherzen bei euch bedanken!
Mein Ziel war es eine umfassende wissenschaftliche Arbeit über die Piratenpartei in Deutschland anzufertigen, deren Blick sich vor allem nach innen richten sollte. Im Ergebnis sind dabei 270 Seiten inklusive der Anhänge Feldbericht und Fragebogen herausgekommen. Eingegangen bin ich dabei zunächst auf die Entwicklung der schwedischen (ersten) Piratenpartei, vor deren Hintergrund ich die Entwicklung der Piratenpartei in Deutschland in vielerlei Hinsicht untersucht habe. Auch der internationale Dachverband der Piratenpartei, die PPI (Pirate Parties International), kam dabei nicht zu kurz. Nach dieser Einleitung folgt die Konstruktion des Fragebogens, der Feldbericht und dann auf knapp 130 Seiten die Auswertung und Analyse der Ergebnisse, der ein Schlusswort hinten angestellt ist. Die Magisterarbeit wurde mit der Note 1,7 bewertet. Leider ist es mir nicht gestattet, das Gutachten zu veröffentlichen.
Persönlich war es mir eine Herzensangelegenheit diese Arbeit zu schreiben. Die Fragen, die in den Fragebogen eingeflossen sind, stammen alle aus Bereichen die bisher wenig, kaum oder gar nicht untersucht wurden. Hier etwas Licht ins Dunkel zu bringen, war das Ziel, das ich mir in dieser Untersuchung gesetzt hatte.
Eigentlich wollte ich bis Mitte des Jahres fertig werden und hoffte die Ergebnisse im Juli 2011 veröffentlichen zu können. Dass eine Abschlussarbeit, in meinem Fall eine Magisterarbeit, immer ein paar Überraschungen bereithält, war mir zwar klar, aber vorbereiten kann man sich darauf dennoch nur bedingt. Manchmal kommen Dinge eben anders, als man denkt. Man braucht eben doch mal länger für ein Kapitel als geplant, wird durch Gespräche und Diskussionen, durch Nachrichten und andere Neuigkeiten auf Tatsachen gestoßen, die eine Überarbeitung des Textes nach sich ziehen, schreibt einen Abschnitt um, ändert hier und da eine Kleinigkeit oder mehr, schreibt die Gliederung um, weil sie einem nicht mehr optimal erscheint und so weiter.
Da die Ergebnisse sehr umfangreich ausgefallen sind, verzichte ich an dieser Stelle darauf einige hervorzuheben. Zum einen, weil mir schlicht die Auswahl zu schwer fällt und zum anderen, weil ich nicht von mir aus Akzente setzen möchte, die die Lesart der Ergebnisse in irgendeiner Form vorab beeinflussen. Das Lesen des Buchs soll eure eigene persönliche Reise und Erfahrung werden.
Veröffentlicht wurde die Arbeit als digitaler Download und als Buchversion über den Contumax Verlag in Berlin. Das Werk ist dabei unter einer CC BY-SA 3.0 Lizenz lizensiert (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/). Dies hat den Vorteil, dass ihr frei entscheiden könnt, ob ihr das Buch lieber kostenlos herunterladen oder aber als Druckversion (19,90 Euro) kaufen möchtet.
Die Onlineversion könnt ihr über folgenden Link herunterladen:
Die Piratenpartei Deutschland - Entwicklung und Selbstverständnis
Die Printversion könnt ihr bei allen üblichen Buchhändlern wie Amazon, Libri und ähnlichen bestellen.
Weitere Vorteile der Creative Commons Lizenz sind, dass ihr das Werk beliebig vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen sowie Abwandlungen und Bearbeitungen des Werkes bzw. Inhaltes anfertigen und das Werk auch kommerziell nutzen dürft. Dies unter den Bedingungen der Namensnennung und der Weitergabe unter gleichen Bedingungen.
Es wäre schön, wenn wir über die Ergebnisse sprechen und so weitere Schlüsse daraus ziehen könnten. Dass wir aus dieser Analyse etwas für die Praxis herausziehen und umsetzen können, dass uns bei der politischen Arbeit weiterhilft.
Ich freue mich auf konstruktive Kritik, eure Interpretationen und Ideen sowie Anregungen und Unterstützung für weitere Untersuchungen.
Kontaktieren könnt ihr mich über folgende Wege:
Twitter: @freidenken
Facebook: http://www.facebook.com/arcturusx
oder einfach die Buttons rechts in der Seitenleiste benutzen. ![]()
E-Mail: t (punkt) neumann (at) piratenpartei-hessen (punkt) de
Vielen Dank für Eure Unterstützung und viel Spaß beim Lesen!

Tobias Neumann
Ixquick: Neuer Proxy Dienst
Ixquick ist eine Suchmaschine die auf Datenschutz setzt. So wird im Gegensatz zu fast allen anderen Suchmaschinen die IP Adresse des Nutzers nicht gespeichert. Die Qualität der Suchergebnisse leidet darunter aber nicht. Die Ergebnisse sind im Vergleich mit Etablierten wie Google und Co ebenbürtig. Einzig bei der Bildersuche sind große Unterschiede wahrnehmbar, Google bspw. liefert hier wesentlich profundere Ergebnisse.
Anlässlich des europäischen Datenschutztages (über dessen Sinn man streiten kann..) setzt Ixquick jetzt noch einen drauf und spendiert einen kostenlosen, in die Suchmaschine integrierten Proxy Dienst. Die Handhabe ist dabei denkbar unkompliziert. Man gibt wie gewohnt seinen Suchbegriff ein und startet die Suche, unter den erscheindenen Ergebnissen gibt es nun eine neue Funktion “Proxy”. Klickt man darauf so öffnet sich die gewünschte Seite über den Ixquick Proxy, dabei werden keine persönlichen Daten an die geöffnete Seite weitergereicht. Die Geschwindigkeit ist für einen Proxy überraschend und angenehm schnell. Mit einem schnellen Klick in der rechten oberen Ecke des Fensters, kann jederzeit wieder eine direkte Verbindung mit der Seite hergestellt werden.
HIER findet ihr einen direkten Vergleich zwischen dem surfen ohne und mit Proxy.
Hier das Release Video von Ixquick:
The Pirate Bay und mininova – zwei Urgesteine legen sich zur Ruhe
Sad Times. Historical Times.
TPB sieht die Zukunft des Torrentverkehrs in DHT:
Now that the decentralized system for finding peers is so well developed, TPB has decided that there is no need to run a tracker anymore, so it will remain down! It’s the end of an era, but the era is no longer up2date. We have put a server in a museum already, and now the tracking can be put there as well.
This is the future. And the present.
mininova bietet nur noch Dienste in Form von Content Distribution an:
Hi all, Today is an important day in the history of Mininova. From now on, we are limiting Mininova.org to our Content Distribution service. By doing so, we comply with the ruling of the Court of Utrecht of last August. Unfortunately the court ruling leaves us no other option than to take our platform offline, except for the Content Distribution service.
[...] We would like to thank you for your support. Especially everyone that contributed to Mininova receives a big “thank you!” for the effort! We hope to keep welcoming you on Mininova and our other projects (e.g. Snotr, Dispostable).
Thanks! The Mininova staff
From the author of this blog:
THANK YOU PIRATE BAY AND MININOVA FOR ALL THE GOOD YEARS!!!
You started a revolution. Revolution means change.
You changed the way in which people can share and develop their ideas and dreams.
And for that - You Will Never Be Forgotten!!!
Vorratsdatenspeicherung: Aufklärungsquote “verbessert” sich um 0,006%
Heise berichtet von einer Studie des Bundeskriminalamtes, welche eine Verbesserung der durchschnittlichen Aufklärungsquote durch die VDS von aktuellen 55% auf ganze 55,006% nennt, eine wegweisende höchst peinliche “Verbesserung” um 0,006%, wenn man den Preis bedenkt, der dafür gezahlt werden muss.
Vorratsdatenspeicherung: Datenbestände wurden schon 20.000 abgefragt
Vielen Dank an Gulli für diesen übersichtlichen Bericht über den Mißbrauch der Vorratsdaten!
Der AK Vorrat hat die Berichte des Justizministeriums zur Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht. Seit der Einführung des Gesetzes im Januar 2008 wurden bereits mehr als 20.000 mal gesammelte Telekommunikations-Daten angefordert.
Das Bundesverfassungsgericht hatte diese Berichte von der Bundesregierung angefordert. Darin wird detailliert ausgeführt, wie häufig im Zeitraum von 1. März bis zum 31. August 2009 sowie im Jahr 2008 auf Vorratsdaten zurückgegriffen wurde.
2008 wurden in 8.316 Verfahren insgesamt 13.426 mal die Herausgabe von gesammelten Telekommunikationsdaten angeordnet. Von März bis August 2009 waren es 7.538 Erstanordnungen in 3.968 Verfahren. Das Papier listet auch die Anfragen der einzelnen Bundesländer auf. Besonders eifrig waren 2009 Behörden in Bayern, die 1.804 Anordnungen in 999 Verfahren erließen. Umgerechnet auf die Bevölkerungszahlen der Bundesländer nutzten allerdings Bremen und Berlin noch häufiger Vorratsdaten.
Am 11. März 2008 schränkte das Bundesverfassungsgericht die Nutzung der gesammelten Daten ein, sodass sie nur noch für Ermittlungen in schweren Straftaten verwendet werden dürfen. Bis dahin konnten Ermittler die Daten auch anfordern, wenn ein Verbrechen mittels Telekommunikation begangen wurde – etwa bei Online-Betrug. Für 2008 listet der Bericht 1.414 solche Anfragen auf. Der Großteil der Anfragen bezog sich also auf schwere Straftaten (12.469 in 2008).
Der Bericht aus 2008 listet auch das Alter der abgefragten Daten auf. Auffällig ist, dass 995 Anfragen sich auf Daten bezogen, die älter als sechs Monate waren. Die Vorratsdatenspeicherung schreibt lediglich eine Speicherung auf sechs Monate vor. Zwar konnten 931 Anfragen nicht beantwortet werden, weil Daten nicht oder nur unvollständig vorhanden waren. Darin sind allerdings auch Anfragen enthalten, die an Provider gingen, die 2008 die Vorratsdatenspeicherung noch nicht eingeführt hatten. Daraus ergibt sich, dass offenbar Anfragen für Daten erfolgreich waren, die gar nicht mehr gespeichert hätten sein dürfen.
Im Berichtszeitraum 2009 fällt auf, dass 181 Anordnungen in 170 Verfahren ohne Auskunft blieben, “weil es sich nicht um Straftaten nach § 100a Abs 1 und 2 StPO handelte“. Hier wurden offensichtlich in beinahe 200 Fällen Versuche unternommen, fälschlischerweise auf Vorratsdaten zurückzugreifen. Da stellt sich die Frage, wie hoch die Dunkelziffer an Fällen ist, in denen die Auskunft trotzdem erteilt wurde.
CCC stellt “Spickzettel der digitalen Bürgerrechte” für die weiteren Koalitionsverhandlungen zur Verfügung
Ein interessantes Fundstück auf das mich Gulli aufmerksam gemacht hat.
Der Chaos Computer Club (CCC) publiziert aus Anlass der laufenden Koalitionsverhandlungen einen Spickzettel für die Verhandler, in dem die wichtigsten und dringendsten Veränderungen im Bereich digitaler Bürgerrechte und Netzpolitik für das 21. Jahrhundert skizziert sind.
Hier ein paar Beispiele aus dem Spickzettel:
Digitale Intimsphäre (Festplattenbeschlagnahme und Spionagesoftware)
Die auf Festplatten gespeicherten Daten spiegeln heute oft das gesamte Leben eines Menschen wider. Die derzeitigen Regelungen in der Strafprozessordnung und weiteren Gesetzen sowie die polizeiliche Praxis müssen an diese Entwicklung angepasst und die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Schranken umgesetzt werden. Das Grundrecht auf Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit von informationstechnischen Systemen muss daher endlich seinen konkreten Niederschlag in den Gesetzen finden. Es dürfen nicht weiterhin informationstechnische Systeme beschlagnahmt und – teilweise von privaten Dienstleistern – ausgewertet werden, ohne dass der Kernbereich der privaten Lebensgestaltung beachtet wird. (Tipp an die FDP: Mal bei den Parteikollegen Burkhard Hirsch und Gerhart Baum nachfragen für Details.)
Vorratsdatenspeicherung
Die Vorratsdatenspeicherung ist unverhältnismäßig und verändert unsere Gesellschaft von Grund auf. Der Staat stellt alle seine Bürger unter Generalverdacht, zeichnet das gesamte Kommunikationsverhalten und alle Bewegungsprofile auf. Statt auf die Abschaffung durch das Verfassungsgericht zu warten, ist hier aktives politisches Handeln erforderlich, um diese eklatante Fehlentwicklung zu stoppen. Deutschland muss hier eine internationale Vorbildrolle erfüllen und die Vorratsdatenspeicherung beenden.
Biometrie
Die ausgesprochen kostenträchtige vollständige biometrische Erfassung aller Bürger muss ein Ende finden, ehe die ersten Datenskandale passieren. Da kein nennenswerter Sicherheitsgewinn durch diese biometrische Datensammlung entsteht, wäre jetzt ein guter Zeitpunkt für die Notbremse, ehe der biometrische Personalausweis Pflicht wird. (Tipp: Gesparte Millionen in die Bildung investieren.) Diesen Beitrag weiterlesen »
Vorratsdatenspeicherung: Hoffnung aus Rumänien
Gute Nachrichten von Gulli (Annika Kremer):
Vorratsdatenspeicherung In Rumänien verfassungswidrig
Deutsche Datenschützer hoffen, dass die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung letztendlich vom Bundesverfassungsgericht verboten wird. In Rumänien geschah nun genau das.
Am gestrigen Donnerstag wurde die rumänische Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vom Verfassungsgericht in Bukarest für verfassungswidrig erklärt. Zur Begründung hieß es, das Gesetz widerspreche Artikel 28 der rumänischen Verfassung: dem Kommunikationsgeheimnis. Das Gericht gab damit einer Bürgerrechtsorganisation recht, die gegen den Mobilfunkprovider Orange eine Musterklage angestrengt hatte.
Nach Ansicht der Richter dürfen Strafverfolger nur “bei einem konkreten Verdacht, mit richterlicher Genehmigung und unter Kontrolle der Staatsanwaltschaft in das Kommunikationsgeheimnis eingreifen dürfen”. Diesem Grundsatz widerspricht die Vorratsdatenspeicherung, da von ihr alle Nutzer von Telefon und Internet betroffen sind – unabhängig von einem konkreten Tatverdacht.
VorratsdatenspeicherungNun heißt es abwarten, ob am Ende eine ähnliche Argumentation auch in Deutschland das Ende der Vorratsdatenspeicherung bedeuten wird. Die 34.000 Menschen, die bereits Anfang vergangenen Jahres beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen das Gesetz einreichten, würden es begrüßen. (Annika Kremer)
Die Lobbyisten der Unfreiheit
Unter dem Titel “Urheberrecht – Die Lobbyisten der Unfreiheit” hat Matthias Spielkamp auf message-online.com einen lesenswerten Artikel zum Thema Urheberrecht und Leistungsschutzrecht veröffentlicht. Für Interessierte eine gute Übersicht über die Forderungen der Verlage und den Stand der Dinge.
»Beschränkung der Gemeinfreiheit«
Die Intention derjenigen, die ein Leistungsschutzrecht fordern, dürfte die Ausweitung des Urheberrechts sein, um gegen das derzeit urheberrechtlich Erlaubte vorzugehen. Doch der Sinn des Urheberrechts besteht nicht darin, Verlage vor Konkurrenz zu schützen oder dafür zu sorgen, dass der Journalismus funktioniert. Das Urheberrecht sorgt vielmehr für einen Ausgleich der Interessen dreier Gruppen: erstens Urhebern, in diesem Fall also Journalisten, zweitens Verwertern, also den Verlagen, und drittens der Öffentlichkeit, den Lesern.
Wie ein Leistungsschutzrecht das Verhältnis zwischen diesen drei Gruppen aus der Balance bringen könnte, skizziert der Bayreuther Urheberrechtler Ohly: »Ein Leistungsschutzrecht würde möglicherweise gemeinfreie Werke erfassen, deren fotomechanischer Nachdruck bisher aus gutem Grunde grundsätzlich erlaubt ist. Diese Beschränkung der Gemeinfreiheit erscheint problematisch.« Denn in der Praxis könnte das bedeuten, dass ein Verleger bereits ein Schutzrecht an einem Text erwirbt, weil er ihn abdruckt oder im Internet veröffentlicht – etwa dann, wenn 70 Jahre nach dem Tod des Autors der ursprüngliche urheberrechtliche Schutz seiner Texte abgelaufen ist.
300.000 Euro Bußgeld und bis zu drei Jahre Gefängnis: Details zum Raubkopierer-Gesetz in Frankreich
Was bald auf die französischen Internetnutzer zukommen könnte (und wahrscheinlich wird) hat Onlinekosten.de in einer kurzen Newsmeldung zusammen gefasst. Damit rückt das Strafmaß zwischen Delikten wie Körperverletzung und der digitalen Kopie noch näher zusammen. Anscheinend hat hier die Lobby der Verwertergesellschaften gute Arbeit geleistet.
Mit 300.000 Euro Bußgeld und bis zu drei Jahren Gefängnis müssen Wiederholungstäter rechnen. Auch wer selbst gar nicht illegal handelt sondern nur seinen Internet-Zugang zur Verfügung stellt, kann mit 1.500 Euro zur Kasse gebeten werden. “Mein Kind war es”, zählt als Ausrede damit nicht. Zudem können Richter bis zu einem Jahr die Internetverbindung kappen lassen. Kritiker sehen dies jedoch als unzulässigen Eingriff in die Kommunikationsfreiheit.

