Archiv für die Kategorie „Gesellschaft“

Ergebnisse der empirischen Untersuchung zur Entwicklung und zum Selbstverständnis der Piratenpartei Deutschland

Ahoi liebe Mitstreiter, Freibeuter und Interessierte,

meine lange Reise ins Innere der Piratenpartei ist zu Ende.

Im Frühjahr 2011 habe ich eine umfangreiche Untersuchung innerhalb der Piratenpartei durchgeführt. Dabei wurden alle (damals rund 12.000) Mitglieder eingeladen an einer Befragung mittels eines elektronischen Fragebogens teilzunehmen. Dabei hat rund ein Viertel der Mitglieder an der Befragung teilgenommen. Für diese engagierte und hohe Beteiligung möchte ich mich von ganzem Piratenherzen bei euch bedanken!

Cover: Die Piratenpartei Deutschland - Entwicklung und SelbstverständnisMein Ziel war es eine umfassende wissenschaftliche Arbeit über die Piratenpartei in Deutschland anzufertigen, deren Blick sich vor allem nach innen richten sollte. Im Ergebnis sind dabei 270 Seiten inklusive der Anhänge Feldbericht und Fragebogen herausgekommen. Eingegangen bin ich dabei zunächst auf die Entwicklung der schwedischen (ersten) Piratenpartei, vor deren Hintergrund ich die Entwicklung der Piratenpartei in Deutschland in vielerlei Hinsicht untersucht habe. Auch der internationale Dachverband der Piratenpartei, die PPI (Pirate Parties International), kam dabei nicht zu kurz. Nach dieser Einleitung folgt die Konstruktion des Fragebogens, der Feldbericht und dann auf knapp 130 Seiten die Auswertung und Analyse der Ergebnisse, der ein Schlusswort hinten angestellt ist. Die Magisterarbeit wurde mit der Note 1,7 bewertet. Leider ist es mir nicht gestattet, das Gutachten zu veröffentlichen.

Persönlich war es mir eine Herzensangelegenheit diese Arbeit zu schreiben. Die Fragen, die in den Fragebogen eingeflossen sind, stammen alle aus Bereichen die bisher wenig, kaum oder gar nicht untersucht wurden. Hier etwas Licht ins Dunkel zu bringen, war das Ziel, das ich mir in dieser Untersuchung gesetzt hatte.

Eigentlich wollte ich bis Mitte des Jahres fertig werden und hoffte die Ergebnisse im Juli 2011 veröffentlichen zu können. Dass eine Abschlussarbeit, in meinem Fall eine Magisterarbeit, immer ein paar Überraschungen bereithält, war mir zwar klar, aber vorbereiten kann man sich darauf dennoch nur bedingt. Manchmal kommen Dinge eben anders, als man denkt. Man braucht eben doch mal länger für ein Kapitel als geplant, wird durch Gespräche und Diskussionen, durch Nachrichten und andere Neuigkeiten auf Tatsachen gestoßen, die eine Überarbeitung des Textes nach sich ziehen, schreibt einen Abschnitt um, ändert hier und da eine Kleinigkeit oder mehr, schreibt die Gliederung um, weil sie einem nicht mehr optimal erscheint und so weiter.

Da die Ergebnisse sehr umfangreich ausgefallen sind, verzichte ich an dieser Stelle darauf einige hervorzuheben. Zum einen, weil mir schlicht die Auswahl zu schwer fällt und zum anderen, weil ich nicht von mir aus Akzente setzen möchte, die die Lesart der Ergebnisse in irgendeiner Form vorab beeinflussen. Das Lesen des Buchs soll eure eigene persönliche Reise und Erfahrung werden.

Veröffentlicht wurde die Arbeit als digitaler Download und als Buchversion über den Contumax Verlag in Berlin. Das Werk ist dabei unter einer CC BY-SA 3.0 Lizenz lizensiert (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/). Dies hat den Vorteil, dass ihr frei entscheiden könnt, ob ihr das Buch lieber kostenlos herunterladen oder aber als Druckversion (19,90 Euro) kaufen möchtet.

Die Onlineversion könnt ihr über folgenden Link herunterladen:

Die Piratenpartei Deutschland - Entwicklung und SelbstverständnisDie Piratenpartei Deutschland - Entwicklung und Selbstverständnis

Die Printversion könnt ihr bei allen üblichen Buchhändlern wie Amazon, Libri und ähnlichen bestellen.

Weitere Vorteile der Creative Commons Lizenz sind, dass ihr das Werk beliebig vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen sowie Abwandlungen und Bearbeitungen des Werkes bzw. Inhaltes anfertigen und das Werk auch kommerziell nutzen dürft. Dies unter den Bedingungen der Namensnennung und der Weitergabe unter gleichen Bedingungen.

Es wäre schön, wenn wir über die Ergebnisse sprechen und so weitere Schlüsse daraus ziehen könnten. Dass wir aus dieser Analyse etwas für die Praxis herausziehen und umsetzen können, dass uns bei der politischen Arbeit weiterhilft.

Ich freue mich auf konstruktive Kritik, eure Interpretationen und Ideen sowie Anregungen und Unterstützung für weitere Untersuchungen.

Kontaktieren könnt ihr mich über folgende Wege:
Twitter: @freidenken
Facebook: http://www.facebook.com/arcturusx
oder einfach die Buttons rechts in der Seitenleiste benutzen. ;)
E-Mail: t (punkt) neumann (at) piratenpartei-hessen (punkt) de

Vielen Dank für Eure Unterstützung und viel Spaß beim Lesen!

Tobias Neumann

Der Freidenker bei Radio ENERGY – Thema: Kritik an Facebook

Radio ENERGY Rhein Main hat mich diese Woche eingeladen, um ein paar Fragen zu facebook zu beantworten. Aufgrund der Kürze des Radio Beitrags ist leider nur ein kurzer Teil des gesamten Interviews zu hören und einige Themen, die ich gern im finalen Schnitt gehabt hätte, fielen so leider weg. Trotzdem habe ich mich sehr über die Möglichkeit gefreut!

Den Beitrag könnt ihr hier im Player hören:

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ELENA 2010

Es ist soweit, ELENA hat die Bühne betreten. Das Publikum jubelt. Alle sind zufrieden. Eine neue Supernova am Datenschutzfirmament. Meiner Meinung nach sollten sich alle Berufstätigen darüber informieren. Wer mehr über den elektronischen Einkommensnachweis wissen will, sollte den folgenden Artikel, der eine sehr gute Einführung darstellt, lesen und sich kritisch mit dem Thema auseinandersetzen.

ELENA steht für den elektronischen Entgeltnachweis und beschreibt ein Gesetz, das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie als »wichtiger Meilenstein zum Abbau bestehender Bürokratie« bezeichnet wird. Was sich nach einer sinnvollen Innovation anhört, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als eine Vorratsdatenspeicherung in einem neuen Bereich in bisher unerreichten Dimensionen. Außerdem soll durch ELENA die elektronische Signatur etabliert werden, da diese für die Anwendung des Verfahrens unerlässlich ist.

Mit dem Beginn des Jahres 2010 müssen Arbeitgeber in Deutschland monatlich die Einkommensnachweise der bei ihnen angestellten Beschäftigten, Beamten, Richter oder Soldaten zur Speicherung an eine zentrale Sammelstelle übermitteln. Dabei wird zusätzlich eine Vielzahl anderer personenbezogener Daten erhoben, die bei Bedarf verschiedenen Behörden zur Verfügung gestellt werden.

Den ganzen Artikel gibt es entweder auf der Homepage der Piratenpartei Deutschland oder Sie können Diesen Beitrag weiterlesen »

Vorratsdatenspeicherung: Aufklärungsquote “verbessert” sich um 0,006%

Heise berichtet von einer Studie des Bundeskriminalamtes, welche eine Verbesserung der durchschnittlichen Aufklärungsquote durch die VDS von aktuellen 55% auf ganze 55,006% nennt, eine wegweisende höchst peinliche “Verbesserung” um 0,006%, wenn man den Preis bedenkt, der dafür gezahlt werden muss.

Verfassungsbeschwerde gegen die “Privatkopie” nicht zugelassen

Die Privatkopie bleibt vorerst erhalten! Grund zum Feiern oder eine Selbstverständlichkeit?

In Zeiten wie diesen ist diese Frage nicht mehr so leicht zu beantworten. Ich freue mich trotz allem über diese Entwicklung und hoffe darauf dass am 15. Dezember alles gut geht, wenn die Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung verhandelt wird. Es geht dabei um weit mehr als eine rein deutsche Reglementierung – schließlich handelt es sich bei der Vorratsdatenspeicherung um eine EU Richtlinie. Es ist anzunehmen, das das Urteil daher einen entsprechenden Ausschlag auf die gesamte EU geben könnte. Gulli berichtet:

Wie das Bundesverfassungsgericht in einer aktuellen Pressemitteilung erklärt, ist die Verfassungsbeschwerde gegen die “Privatkopie” nicht zugelassen worden.

Fast jeder kennt es. Viele nutzen es. Die Privatkopie. Gesetzlich ist sie zwar nicht unter dieser Begrifflichkeit verankert. Aber man weiß, dass es einen solchen Paragrafen gibt. Dieser ist im Urheberrechtsgesetz untergebracht. Genauer im Paragraf 53, Absatz 1. Demnach sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person gestattet. Zwingende Vorrausetzung ist jedoch der private Gebrauch. Das Trägermedium darf dabei variabel sein. Darüber hinaus darf der Kopie kein “Erwerbszweck” anhängen. Kurzum: Man darf die Kopie nicht verkaufen.

Diverse Labels hatten nun Verfassungsbeschwerde gegen den Paragrafen eingelegt. Man pochte auf das Eigentumsrecht. Durch die “digitale Kopie” hätte man erhebliche Einnahmenausfälle verzeichnet. Der Gesetzgeber müsse die Privatkope daher einschränken. Die Verfassungsbeschwerde hierzu wurde bereits im Dezember 2008 eingereicht. Nun wurde sie von der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts abgewiesen. Die Beschwerde sei nicht fristgerecht eingegangen, heißt es juristisch trocken in der entsprechenden Pressemeldung. Eine Entscheidung über den Beschwerdegrund steht somit nicht mehr zur Debatte.

Grund für das Fristversäumnis ist eine gesetzliche Regelung. Diese besagt, dass binnen eines Jahres die Beschwerde erhoben werden muss, die sich gegen ein Gesetz wendet. Der Gesetzgeber habe bei der Urheberrechtsnovelle die Bestimmungen für eine digitale Privatkopie jedoch unberührt gelassen. Somit fand die letzte Klarstellung zur Privatkopie im Jahr 2003 statt. Die Ausschlussfrist sei somit nicht mehr akzeptabel gewesen.Gefordert wurde seitens der Beschwerdeführer eine gesetzliche Einschränkung für die digitale Privatkopie.

Selbstmordwelle bei France Télécom UPDATE

Nachdem man die Sache zunächst nicht ernst genommen hatte, denkt die Konzernspitze nach 25 Suiziden letztendlich doch noch darüber nach Maßnahmen zu ergreifen. Das ein Fragenkatalog allerdings der richtige Schritt ist, wage ich zu bezweifeln. Immerhin kann er anonym ausgefüllt werden, immerhin… zumindest stellt es einen Anfang dar – das dieser aber erst nach derart vielen Suiziden angegangen wird, ist absolut inakzeptabel und unverständlich. Einerseits könnte es bedeuten, dass man in den Führungsetagen des Konzernsnicht die geringste Ahnung von seinen Angestellten hat oder aber, das diese bisher eben einfach ignoriert wurden.

“Wir müssen unbedingt aus dieser teuflischen Spirale herauskommen, um die Welle der Selbstmorde zu stoppen.”

Selbstmordwellen stoppt man wohl heutzutage mit Fragebögen und anonymen Papier…

CCC stellt “Spickzettel der digitalen Bürgerrechte” für die weiteren Koalitionsverhandlungen zur Verfügung

Ein interessantes Fundstück auf das mich Gulli aufmerksam gemacht hat.

Der Chaos Computer Club (CCC) publiziert aus Anlass der laufenden Koalitionsverhandlungen einen Spickzettel für die Verhandler, in dem die wichtigsten und dringendsten Veränderungen im Bereich digitaler Bürgerrechte und Netzpolitik für das 21. Jahrhundert skizziert sind.

Hier ein paar Beispiele aus dem Spickzettel:

Digitale Intimsphäre (Festplattenbeschlagnahme und Spionagesoftware)

Die auf Festplatten gespeicherten Daten spiegeln heute oft das gesamte Leben eines Menschen wider. Die derzeitigen Regelungen in der Strafprozessordnung und weiteren Gesetzen sowie die polizeiliche Praxis müssen an diese Entwicklung angepasst und die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Schranken umgesetzt werden. Das Grundrecht auf Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit von informationstechnischen Systemen muss daher endlich seinen konkreten Niederschlag in den Gesetzen finden. Es dürfen nicht weiterhin informationstechnische Systeme beschlagnahmt und – teilweise von privaten Dienstleistern – ausgewertet werden, ohne dass der Kernbereich der privaten Lebensgestaltung beachtet wird. (Tipp an die FDP: Mal bei den Parteikollegen Burkhard Hirsch und Gerhart Baum nachfragen für Details.)

Vorratsdatenspeicherung

Die Vorratsdatenspeicherung ist unverhältnismäßig und verändert unsere Gesellschaft von Grund auf. Der Staat stellt alle seine Bürger unter Generalverdacht, zeichnet das gesamte Kommunikationsverhalten und alle Bewegungsprofile auf. Statt auf die Abschaffung durch das Verfassungsgericht zu warten, ist hier aktives politisches Handeln erforderlich, um diese eklatante Fehlentwicklung zu stoppen. Deutschland muss hier eine internationale Vorbildrolle erfüllen und die Vorratsdatenspeicherung beenden.

Biometrie

Die ausgesprochen kostenträchtige vollständige biometrische Erfassung aller Bürger muss ein Ende finden, ehe die ersten Datenskandale passieren. Da kein nennenswerter Sicherheitsgewinn durch diese biometrische Datensammlung entsteht, wäre jetzt ein guter Zeitpunkt für die Notbremse, ehe der biometrische Personalausweis Pflicht wird. (Tipp: Gesparte Millionen in die Bildung investieren.) Diesen Beitrag weiterlesen »

quod erat demonstrandum

Was zu beweisen war könnte unter dem Bericht der Koalitionsverhandlungen zwischen FDP und CDU stehen, denn die FDP wird ihrer traditionellen Rolle als Umfallerpartei mal wieder gerecht. Es ist ja nicht so, dass man es vorher nicht etwa schon geahnt oder gewusst hätte, aber die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt. Die verhandelten Änderungen, als Verbesserung getarnt und als Fortschritt verkauft, bewirken leider keine wesentliche Verbesserung des status quo. Es ist eine Sache sich als Partei der Bürgerrechte,  als deren Hüter und Beschützer, in Szene zu setzen, eine andere ist es Wort zu halten und diese Politik auch umzusetzen. Ersteres hat die FDP verständlicherweise in einer krisenbehafteten Zeit erfolgreich dem Wähler verkaufen können, über das mit dem Worthalten scheint allerdings kein parteiinterner Konsens zu herrschen. Es ist schade, das die Machtgeilheit der FDP jegliches gute Ansinnen, das mal als Topic in den Wahlkampf gefeuert wurde, in diesem auch verbrannt ist: restlos.

Genau deswegen braucht es Alternativen wie die Piratenpartei, die aus dem politischen Spektrum nun nicht mehr wegzudenken sind. Mögen die Piraten auch strittige und extrem schwer zu verhandelnde Punkte in ihrem Programm haben, so kann man wenigstens damit rechnen, dass die Piraten Wort halten. Am Ende ist mir eine Partei die nur ein Thema hat, aber Wort hält, lieber als eine Partei mit vielen Themen, der man nicht vertrauen kann und deren Ideen und Vorschläge daher nicht mehr als fahler Rauch in der abgestandenen Luft eines sinnentleerten Koalitionsmausoleums sind.

Schönheitskorrekturen an den bestehenden und bekannteren Sicherheitsgesetzen reichen längst nicht an die gemachten Wahlversprechen heran.

Die FDP hat damit viel politisches Kapital verspielt.

Vorratsdatenspeicherung: Hoffnung aus Rumänien

Gute Nachrichten von Gulli (Annika Kremer):

Vorratsdatenspeicherung In Rumänien verfassungswidrig
Deutsche Datenschützer hoffen, dass die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung letztendlich vom Bundesverfassungsgericht verboten wird. In Rumänien geschah nun genau das.

Am gestrigen Donnerstag wurde die rumänische Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vom Verfassungsgericht in Bukarest für verfassungswidrig erklärt. Zur Begründung hieß es, das Gesetz widerspreche Artikel 28 der rumänischen Verfassung: dem Kommunikationsgeheimnis. Das Gericht gab damit einer Bürgerrechtsorganisation recht, die gegen den Mobilfunkprovider Orange eine Musterklage angestrengt hatte.

Nach Ansicht der Richter dürfen Strafverfolger nur “bei einem konkreten Verdacht, mit richterlicher Genehmigung und unter Kontrolle der Staatsanwaltschaft in das Kommunikationsgeheimnis eingreifen dürfen”. Diesem Grundsatz widerspricht die Vorratsdatenspeicherung, da von ihr alle Nutzer von Telefon und Internet betroffen sind – unabhängig von einem konkreten Tatverdacht.

VorratsdatenspeicherungNun heißt es abwarten, ob am Ende eine ähnliche Argumentation auch in Deutschland das Ende der Vorratsdatenspeicherung bedeuten wird. Die 34.000 Menschen, die bereits Anfang vergangenen Jahres beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen das Gesetz einreichten, würden es begrüßen. (Annika Kremer)

Die Lobbyisten der Unfreiheit

Unter dem Titel “Urheberrecht – Die Lobbyisten der Unfreiheit” hat Matthias Spielkamp auf message-online.com einen lesenswerten Artikel zum Thema Urheberrecht und Leistungsschutzrecht veröffentlicht. Für Interessierte eine gute Übersicht über die Forderungen der Verlage und den Stand der Dinge.

»Beschränkung der Gemeinfreiheit«

Die Intention derjenigen, die ein Leistungsschutzrecht fordern, dürfte die Ausweitung des Urheberrechts sein, um gegen das derzeit urheberrechtlich Erlaubte vorzugehen. Doch der Sinn des Urheberrechts besteht nicht darin, Verlage vor Konkurrenz zu schützen oder dafür zu sorgen, dass der Journalismus funktioniert. Das Urheberrecht sorgt vielmehr für einen Ausgleich der Interessen dreier Gruppen: erstens Urhebern, in diesem Fall also Journalisten, zweitens Verwertern, also den Verlagen, und drittens der Öffentlichkeit, den Lesern.

Wie ein Leistungsschutzrecht das Verhältnis zwischen diesen drei Gruppen aus der Balance bringen könnte, skizziert der Bayreuther Urheberrechtler Ohly: »Ein Leistungsschutzrecht würde möglicherweise gemeinfreie Werke erfassen, deren fotomechanischer Nachdruck bisher aus gutem Grunde grundsätzlich erlaubt ist. Diese Beschränkung der Gemeinfreiheit erscheint problematisch.« Denn in der Praxis könnte das bedeuten, dass ein Verleger bereits ein Schutzrecht an einem Text erwirbt, weil er ihn abdruckt oder im Internet veröffentlicht – etwa dann, wenn 70 Jahre nach dem Tod des Autors der ursprüngliche urheberrechtliche Schutz seiner Texte abgelaufen ist.

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