Archiv für die Kategorie „Filesharing“
The Pirate Bay und mininova – zwei Urgesteine legen sich zur Ruhe
Sad Times. Historical Times.
TPB sieht die Zukunft des Torrentverkehrs in DHT:
Now that the decentralized system for finding peers is so well developed, TPB has decided that there is no need to run a tracker anymore, so it will remain down! It’s the end of an era, but the era is no longer up2date. We have put a server in a museum already, and now the tracking can be put there as well.
This is the future. And the present.
mininova bietet nur noch Dienste in Form von Content Distribution an:
Hi all, Today is an important day in the history of Mininova. From now on, we are limiting Mininova.org to our Content Distribution service. By doing so, we comply with the ruling of the Court of Utrecht of last August. Unfortunately the court ruling leaves us no other option than to take our platform offline, except for the Content Distribution service.
[...] We would like to thank you for your support. Especially everyone that contributed to Mininova receives a big “thank you!” for the effort! We hope to keep welcoming you on Mininova and our other projects (e.g. Snotr, Dispostable).
Thanks! The Mininova staff
From the author of this blog:
THANK YOU PIRATE BAY AND MININOVA FOR ALL THE GOOD YEARS!!!
You started a revolution. Revolution means change.
You changed the way in which people can share and develop their ideas and dreams.
And for that - You Will Never Be Forgotten!!!
Verfassungsbeschwerde gegen die “Privatkopie” nicht zugelassen
Die Privatkopie bleibt vorerst erhalten! Grund zum Feiern oder eine Selbstverständlichkeit?
In Zeiten wie diesen ist diese Frage nicht mehr so leicht zu beantworten. Ich freue mich trotz allem über diese Entwicklung und hoffe darauf dass am 15. Dezember alles gut geht, wenn die Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung verhandelt wird. Es geht dabei um weit mehr als eine rein deutsche Reglementierung – schließlich handelt es sich bei der Vorratsdatenspeicherung um eine EU Richtlinie. Es ist anzunehmen, das das Urteil daher einen entsprechenden Ausschlag auf die gesamte EU geben könnte. Gulli berichtet:
Wie das Bundesverfassungsgericht in einer aktuellen Pressemitteilung erklärt, ist die Verfassungsbeschwerde gegen die “Privatkopie” nicht zugelassen worden.
Fast jeder kennt es. Viele nutzen es. Die Privatkopie. Gesetzlich ist sie zwar nicht unter dieser Begrifflichkeit verankert. Aber man weiß, dass es einen solchen Paragrafen gibt. Dieser ist im Urheberrechtsgesetz untergebracht. Genauer im Paragraf 53, Absatz 1. Demnach sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person gestattet. Zwingende Vorrausetzung ist jedoch der private Gebrauch. Das Trägermedium darf dabei variabel sein. Darüber hinaus darf der Kopie kein “Erwerbszweck” anhängen. Kurzum: Man darf die Kopie nicht verkaufen.
Diverse Labels hatten nun Verfassungsbeschwerde gegen den Paragrafen eingelegt. Man pochte auf das Eigentumsrecht. Durch die “digitale Kopie” hätte man erhebliche Einnahmenausfälle verzeichnet. Der Gesetzgeber müsse die Privatkope daher einschränken. Die Verfassungsbeschwerde hierzu wurde bereits im Dezember 2008 eingereicht. Nun wurde sie von der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts abgewiesen. Die Beschwerde sei nicht fristgerecht eingegangen, heißt es juristisch trocken in der entsprechenden Pressemeldung. Eine Entscheidung über den Beschwerdegrund steht somit nicht mehr zur Debatte.
Grund für das Fristversäumnis ist eine gesetzliche Regelung. Diese besagt, dass binnen eines Jahres die Beschwerde erhoben werden muss, die sich gegen ein Gesetz wendet. Der Gesetzgeber habe bei der Urheberrechtsnovelle die Bestimmungen für eine digitale Privatkopie jedoch unberührt gelassen. Somit fand die letzte Klarstellung zur Privatkopie im Jahr 2003 statt. Die Ausschlussfrist sei somit nicht mehr akzeptabel gewesen.Gefordert wurde seitens der Beschwerdeführer eine gesetzliche Einschränkung für die digitale Privatkopie.
Vorratsdatenspeicherung: Datenbestände wurden schon 20.000 abgefragt
Vielen Dank an Gulli für diesen übersichtlichen Bericht über den Mißbrauch der Vorratsdaten!
Der AK Vorrat hat die Berichte des Justizministeriums zur Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht. Seit der Einführung des Gesetzes im Januar 2008 wurden bereits mehr als 20.000 mal gesammelte Telekommunikations-Daten angefordert.
Das Bundesverfassungsgericht hatte diese Berichte von der Bundesregierung angefordert. Darin wird detailliert ausgeführt, wie häufig im Zeitraum von 1. März bis zum 31. August 2009 sowie im Jahr 2008 auf Vorratsdaten zurückgegriffen wurde.
2008 wurden in 8.316 Verfahren insgesamt 13.426 mal die Herausgabe von gesammelten Telekommunikationsdaten angeordnet. Von März bis August 2009 waren es 7.538 Erstanordnungen in 3.968 Verfahren. Das Papier listet auch die Anfragen der einzelnen Bundesländer auf. Besonders eifrig waren 2009 Behörden in Bayern, die 1.804 Anordnungen in 999 Verfahren erließen. Umgerechnet auf die Bevölkerungszahlen der Bundesländer nutzten allerdings Bremen und Berlin noch häufiger Vorratsdaten.
Am 11. März 2008 schränkte das Bundesverfassungsgericht die Nutzung der gesammelten Daten ein, sodass sie nur noch für Ermittlungen in schweren Straftaten verwendet werden dürfen. Bis dahin konnten Ermittler die Daten auch anfordern, wenn ein Verbrechen mittels Telekommunikation begangen wurde – etwa bei Online-Betrug. Für 2008 listet der Bericht 1.414 solche Anfragen auf. Der Großteil der Anfragen bezog sich also auf schwere Straftaten (12.469 in 2008).
Der Bericht aus 2008 listet auch das Alter der abgefragten Daten auf. Auffällig ist, dass 995 Anfragen sich auf Daten bezogen, die älter als sechs Monate waren. Die Vorratsdatenspeicherung schreibt lediglich eine Speicherung auf sechs Monate vor. Zwar konnten 931 Anfragen nicht beantwortet werden, weil Daten nicht oder nur unvollständig vorhanden waren. Darin sind allerdings auch Anfragen enthalten, die an Provider gingen, die 2008 die Vorratsdatenspeicherung noch nicht eingeführt hatten. Daraus ergibt sich, dass offenbar Anfragen für Daten erfolgreich waren, die gar nicht mehr gespeichert hätten sein dürfen.
Im Berichtszeitraum 2009 fällt auf, dass 181 Anordnungen in 170 Verfahren ohne Auskunft blieben, “weil es sich nicht um Straftaten nach § 100a Abs 1 und 2 StPO handelte“. Hier wurden offensichtlich in beinahe 200 Fällen Versuche unternommen, fälschlischerweise auf Vorratsdaten zurückzugreifen. Da stellt sich die Frage, wie hoch die Dunkelziffer an Fällen ist, in denen die Auskunft trotzdem erteilt wurde.
300.000 Euro Bußgeld und bis zu drei Jahre Gefängnis: Details zum Raubkopierer-Gesetz in Frankreich
Was bald auf die französischen Internetnutzer zukommen könnte (und wahrscheinlich wird) hat Onlinekosten.de in einer kurzen Newsmeldung zusammen gefasst. Damit rückt das Strafmaß zwischen Delikten wie Körperverletzung und der digitalen Kopie noch näher zusammen. Anscheinend hat hier die Lobby der Verwertergesellschaften gute Arbeit geleistet.
Mit 300.000 Euro Bußgeld und bis zu drei Jahren Gefängnis müssen Wiederholungstäter rechnen. Auch wer selbst gar nicht illegal handelt sondern nur seinen Internet-Zugang zur Verfügung stellt, kann mit 1.500 Euro zur Kasse gebeten werden. “Mein Kind war es”, zählt als Ausrede damit nicht. Zudem können Richter bis zu einem Jahr die Internetverbindung kappen lassen. Kritiker sehen dies jedoch als unzulässigen Eingriff in die Kommunikationsfreiheit.
THE PIRATE BAY – Riding out the storm!
Gerade beim täglichen Rush durch das Netz im Blog von The Pirate Bay gefunden:
Riding out the storm
We have, ourselves, full confidence that if all do their duty, if nothing is neglected, and if the best arrangements are made, as they are being made, we shall prove ourselves once more able to defend our Internets, to ride out the storm of war, and to outlive the menace of tyranny, if necessary for years, if necessary alone.
Even though large parts of Internets and many old and famous trackers have fallen or may fall into the grip of the Ifpi and all the odious apparatus of MPAA rule, we shall not flag or fail. We shall go on to the end, we shall fight in France, we shall fight on the ef-nets and darknets, we shall fight with growing confidence and growing strength in the air, we shall defend our Internets, whatever the cost may be, we shall fight on the beaches, we shall fight on the baywords.org, we shall fight on the /. and on the digg, we shall fight in the courts; we shall never surrender, and if, which I do not for a moment believe, the Internets or a large part of it were subjugated and starving, then our Empire beyond the seas, armed and guarded by the Anon Fleet, would carry on the struggle, until, in Cerf’s good time, the New World, with all its power and might, steps forth to the rescue and the liberation of the old.
Signed;
The Pirate Bay Crew – Always when needed.
Diese kurze Rede bzw. dieses kurze Statement ist im übrigen an eine der drei berühmten Kriegsreden (WW2) von Sir Winston Churchill angelehnt.
Der Preis der Gerechtigkeit
Einen interessanten, wenn auch kurzen, Beitrag zum Thema Filesharing und faire Gerichtsverfahren hat die gerade frisch gebackene, britische Piratenpartei in ihrem Blog veröffentlicht.
Justice for those accused of file sharing will naturally require the opportunity for those accused to have an opportunity to see the evidence against them and challenge it in a court of law. To reduce file sharing by 70%, assuming 7 million people sharing 100 files each means dealing with 70% of 700,000,000 files. That’s 490,000,000 fair trials, or if, as has been rumoured there are to be two different offences, one for uploading, another for downloading, nearly 1 billion fair trials.
IPREDator vs. Ivacy.com VPN Service
Wer sich für VPN und sicheres, anonymes Surfen im Internet interessiert, für den gibt es einen interessanten Vergleichsartikel zwischen dem schwedischen VPN Anbieter IPREDATOR und IVACY den ich auf barelyadraft.com gefunden habe. Hier werden die Vor- und Nachteile der beiden Dienste kompakt beschrieben und deutlich veranschaulicht. Für alle die gerade auf der Suche nach einem zuverlässigen und seriösen Anbieter sind, ist dieser Artikel eine gute Grundlage für die Entscheidungsfindung. Die Pros and Cons sind jeweils in einer übersichtlichen Tabelle zusammengefasst:


