Vorratsdatenspeicherung: Hoffnung aus Rumänien

Gute Nachrichten von Gulli (Annika Kremer):

Vorratsdatenspeicherung In Rumänien verfassungswidrig
Deutsche Datenschützer hoffen, dass die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung letztendlich vom Bundesverfassungsgericht verboten wird. In Rumänien geschah nun genau das.

Am gestrigen Donnerstag wurde die rumänische Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vom Verfassungsgericht in Bukarest für verfassungswidrig erklärt. Zur Begründung hieß es, das Gesetz widerspreche Artikel 28 der rumänischen Verfassung: dem Kommunikationsgeheimnis. Das Gericht gab damit einer Bürgerrechtsorganisation recht, die gegen den Mobilfunkprovider Orange eine Musterklage angestrengt hatte.

Nach Ansicht der Richter dürfen Strafverfolger nur “bei einem konkreten Verdacht, mit richterlicher Genehmigung und unter Kontrolle der Staatsanwaltschaft in das Kommunikationsgeheimnis eingreifen dürfen”. Diesem Grundsatz widerspricht die Vorratsdatenspeicherung, da von ihr alle Nutzer von Telefon und Internet betroffen sind – unabhängig von einem konkreten Tatverdacht.

VorratsdatenspeicherungNun heißt es abwarten, ob am Ende eine ähnliche Argumentation auch in Deutschland das Ende der Vorratsdatenspeicherung bedeuten wird. Die 34.000 Menschen, die bereits Anfang vergangenen Jahres beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen das Gesetz einreichten, würden es begrüßen. (Annika Kremer)

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