Vorratsdatenspeicherung: Datenbestände wurden schon 20.000 abgefragt

Vielen Dank an Gulli für diesen übersichtlichen Bericht über den Mißbrauch der Vorratsdaten!

Der AK Vorrat hat die Berichte des Justizministeriums zur Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht. Seit der Einführung des Gesetzes im Januar 2008 wurden bereits mehr als 20.000 mal gesammelte Telekommunikations-Daten angefordert.

Das Bundesverfassungsgericht hatte diese Berichte von der Bundesregierung angefordert. Darin wird detailliert ausgeführt, wie häufig im Zeitraum von 1. März bis zum 31. August 2009 sowie im Jahr 2008 auf Vorratsdaten zurückgegriffen wurde.

2008 wurden in 8.316 Verfahren insgesamt 13.426 mal die Herausgabe von gesammelten Telekommunikationsdaten angeordnet. Von März bis August 2009 waren es 7.538 Erstanordnungen in 3.968 Verfahren. Das Papier listet auch die Anfragen der einzelnen Bundesländer auf. Besonders eifrig waren 2009 Behörden in Bayern, die 1.804 Anordnungen in 999 Verfahren erließen. Umgerechnet auf die Bevölkerungszahlen der Bundesländer nutzten allerdings Bremen und Berlin noch häufiger Vorratsdaten.

Am 11. März 2008 schränkte das Bundesverfassungsgericht die Nutzung der gesammelten Daten ein, sodass sie nur noch für Ermittlungen in schweren Straftaten verwendet werden dürfen. Bis dahin konnten Ermittler die Daten auch anfordern, wenn ein Verbrechen mittels Telekommunikation begangen wurde – etwa bei Online-Betrug. Für 2008 listet der Bericht 1.414 solche Anfragen auf. Der Großteil der Anfragen bezog sich also auf schwere Straftaten (12.469 in 2008).

Der Bericht aus 2008 listet auch das Alter der abgefragten Daten auf. Auffällig ist, dass 995 Anfragen sich auf Daten bezogen, die älter als sechs Monate waren. Die Vorratsdatenspeicherung schreibt lediglich eine Speicherung auf sechs Monate vor. Zwar konnten 931 Anfragen nicht beantwortet werden, weil Daten nicht oder nur unvollständig vorhanden waren. Darin sind allerdings auch Anfragen enthalten, die an Provider gingen, die 2008 die Vorratsdatenspeicherung noch nicht eingeführt hatten. Daraus ergibt sich, dass offenbar Anfragen für Daten erfolgreich waren, die gar nicht mehr gespeichert hätten sein dürfen.

Im Berichtszeitraum 2009 fällt auf, dass 181 Anordnungen in 170 Verfahren ohne Auskunft blieben, “weil es sich nicht um Straftaten nach § 100a Abs 1 und 2 StPO handelte“. Hier wurden offensichtlich in beinahe 200 Fällen Versuche unternommen, fälschlischerweise auf Vorratsdaten zurückzugreifen. Da stellt sich die Frage, wie hoch die Dunkelziffer an Fällen ist, in denen die Auskunft trotzdem erteilt wurde.

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