300.000 Euro Bußgeld und bis zu drei Jahre Gefängnis: Details zum Raubkopierer-Gesetz in Frankreich

Was bald auf die französischen Internetnutzer zukommen könnte (und wahrscheinlich wird) hat Onlinekosten.de in einer kurzen Newsmeldung zusammen gefasst. Damit rückt das Strafmaß zwischen Delikten wie Körperverletzung und der digitalen Kopie noch näher zusammen. Anscheinend hat hier die Lobby der Verwertergesellschaften gute Arbeit geleistet.

Mit 300.000 Euro Bußgeld und bis zu drei Jahren Gefängnis müssen Wiederholungstäter rechnen. Auch wer selbst gar nicht illegal handelt sondern nur seinen Internet-Zugang zur Verfügung stellt, kann mit 1.500 Euro zur Kasse gebeten werden. “Mein Kind war es”, zählt als Ausrede damit nicht. Zudem können Richter bis zu einem Jahr die Internetverbindung kappen lassen. Kritiker sehen dies jedoch als unzulässigen Eingriff in die Kommunikationsfreiheit.

Das “King of Pop”-Album von Michael Jackson, der jüngste Harry-Potter-Film oder das mehr als 1.000 Euro teure Bildbearbeitungsprogramm: Zahlreiche französische Internetnutzer haben bislang hemmungslos zugegriffen, wenn sie sich Musik, Filme oder Software kostenlos aus dem Internet laden konnten. Künftig werden sie sich dies wohl zweimal überlegen: Die Nationalversammlung stimmte am Dienstag für ein Gesetz, das harte Strafen für Raubkopierer vorsieht. Frankreich will damit europaweit eine Vorreiterrolle im Kampf gegen Internetpiraterie einnehmen.

Haftstrafen für Wiederholungstäter

Mit 300.000 Euro Bußgeld und bis zu drei Jahren Gefängnis müssen Wiederholungstäter rechnen. Auch wer selbst gar nicht illegal handelt sondern nur seinen Internet-Zugang zur Verfügung stellt, kann mit 1.500 Euro zur Kasse gebeten werden. “Mein Kind war es”, zählt als Ausrede damit nicht. Zudem können Richter bis zu einem Jahr die Internetverbindung kappen lassen. Kritiker sehen dies jedoch als unzulässigen Eingriff in die Kommunikationsfreiheit.

Die zentrale Rolle im Kampf gegen die Internetpiraterie soll die Aufsichtsbehörde Hadopi spielen. Sie wertet von Internet-Dienstleistern gesammelte Daten über Urheberrechtsverletzungen aus und mahnt die Raubkopierer zunächst per E-Mail ab. Bei weiteren Gesetzesverstößen kommt eine zweite Mahnung per Einschreiben. Wer sich dann noch einmal erwischen lässt, riskiert erhebliche Strafen, die von einem Richter verhängt werden sollen.

Pannen im Gesetzgebungsverfahren und die Kritik aus der Opposition und von Bürgerrechtlern brachten letztlich nur wenig. Der Verfassungsrat hatte die erste Version des Gesetzes gestoppt, weil die Regierung der Hadopi-Behörde richterliche Befugnisse übertragen wollte. Nun sollen statt der Hadopi-Beamten Richter darüber entscheiden, ob ein Internet-Zugang gekappt werden kann oder nicht. Kulturministerin Christine Albanel kostete die Verzögerung des Gesetzes vermutlich den Job. Sie wurde bei der jüngsten Regierungsumbildung gegen Frédéric Mitterrand ausgetauscht.

Neue Arbeitsplätze werden geschaffen

Als positiver Nebeneffekt könnte das Gesetz gegen die Internetpiraterie neue Arbeitsplätze schaffen. Nach einer Studie der Regierung müssten mehr als 100 neue Stellen entstehen, um die befürchtete Flut der Verstöße zu bearbeiten – allein 26 davon seien Richterstellen. Es wird mit rund 50.000 Fällen von Urheberrechtsverletzungen pro Jahr gerechnet. 2007 gab es lediglich 240 Verurteilungen wegen Fälschungsdelikten, nur die Hälfte davon betraf das Internet, heißt es in der Studie.

Opposition strebt Gang vor den Verfassungsrat an

Der Senat muss noch sein Einverständnis geben. Dessen Zustimmung gilt allerdings angesichts der Mehrheitsverhältnisse als sicher. Oppositionsvertreter haben bereits angekündigt, erneut vor den Verfassungsrat zu ziehen. Sie kritisieren unter anderem die geplanten Justizverfahren, die schnell und einfach sein sollen. Eine Anhörung der Beschuldigten ist beispielsweise nicht vorgesehen.

Bei der deutschen Musikindustrie kamen die französischen Pläne für ein Internetverbot für Raubkopierer von Anfang an gut an. Dies zeige, wie man mit massenhafter Verletzung des Urheberrechts effizient umgehen könne, erklärte der Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes Musikindustrie, Dieter Gorny, bereits bei der Version im Mai. “Leider mangelt es in Deutschland immer noch am politischen Willen zur Umsetzung eines ähnlichen Vorgehens”, betonte er.

Diese Information stammt von Hayo Lücke / dpa.

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